Der Stellvertreter wird zum Nachfolger
Der Inhaber eines Holzbaubetriebes überlegt sich frühzeitig, dass er bald kürzertreten möchte und macht sich auf die Suche nach einem Nachfolger. Einem Mitarbeiter, der das Zeug dazu hätte, fehlen die finanziellen Mittel. Zumindest sah es auf den ersten Blick so aus.
Mit 56 Jahren überlegte sich der Inhaber, dass er sich mit 62 langsam zurückziehen oder ganz aufhören wollte. In der Familie hatte keines der Kinder Interesse an der Nachfolge. Es gab einen vielversprechenden Mitarbeiter, den der Inhaber über Jahre gefördert hatte und dem er diesen Schritt durchaus zutraute. Der Mitarbeiter, der sich zum Polier weitergebildet hatte, arbeitete als Projektleiter/Bauführer. Er hatte mit seiner Frau gerade ein Haus gebaut und war entsprechend verschuldet. Ausserdem fehlten ihm für die Leitung eines Betriebs die betriebswirtschaftlichen Grundlagen. Hinzu kam, dass der Holzbaubetrieb wenig Gewinn erwirtschaftete. Von Vorteil war aber, dass die Immobilien des Betriebs bereits in eine separate Schwestergesellschaft ausgegliedert worden waren.
Wir von ASP Partner haben uns von diesen schwierigen Vorzeichen nicht beirren lassen. Wir haben die Ertragslage analysiert und Vorschläge für konkrete Massnahmen zur Stärkung unterbreitet und eine Entflechtung mit der Schwestergesellschaft für die Immobilien angeregt. Zusammen mit dem Inhaber und seinem Mitarbeiter haben wir gemeinsam einen Businessplan für die nächsten fünf Jahre erarbeitet. Weiter haben wir uns mit dem Mitarbeiter und dessen Ehefrau an einen Tisch gesetzt und seine Situation geklärt. Die Zustimmung seiner Frau zur Übernahme des Holzbaubetriebs war uns ebenso wichtig wie seine zur Führungsausbildung. Um die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, haben wir ihm einen Bonusvertrag für fünf Jahre mit gesperrten Aktien zum Erwerb von 20% des Unternehmenswerts vorgeschlagen. Mit dieser Ausgangslage wurde der Mitarbeiter zum stellvertretenden Geschäftsführer befördert und übernahm zusätzliche Führungsaufgaben.
Im nächsten Schritt wird die Übernahme mittels einer Finanzierungsholding erfolgen. Dazu wird der Mitarbeiter nach Ablauf der fünf Jahre die Aktien aus dem Bonusvertrag in die Finanzierungsholding einbringen. Die restliche Finanzierung wird mit Bank- sowie Verkäuferdarlehen sichergestellt.
Alle notwendigen Verträge wurden zum Zeitpunkt der Beförderung bereits unterzeichnet. Darin ist auch die Bewertung des Unternehmens für die Übernahme nach Ablauf der fünf Jahre bereits geregelt und mit dem Steueramt verbindlich vereinbart. Das gibt beiden Parteien Sicherheit. Dafür sorgt auch ein fester Mietvertrag für die betriebsrelevanten Immobilien über fünf Jahre mit Verlängerungsoption.
Denken Sie über Ihre Nachfolge nach? Dann melden Sie sich bei uns für ein erstes Gespräch zum persönlichen Kennenlernen.
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