Steuerfallen rund um die Nachfolge
Wieso sind Steuern ein wichtiger Bestandteil der Nachfolge? Steuern rechnen sich in Prozenten einer Basis. Ist der Kaufpreis für ein Unternehmen diese Basis, so kann dies rasch sehr viel Geld kosten.
Folgende Aspekte sind im Rahmen einer Nachfolgelösung besonders zu beachten:
Indirekte Teilliquidation
«In der Schweiz gilt unverändert der steuerfreie Kapitalgewinn. Dafür bezahlen wir bekanntlich Vermögenssteuern.» Das ist ein zentraler Grundsatz im Schweizer Steuersystem, er gilt jedoch nicht immer. Besonders bei der Unternehmensnachfolge kann es sein, dass ein Teil des Verkaufspreises besteuert wird.
Gerade KMU verfügen oft über eine hohe Substanz. Die Gründe können vielfältig sein. Das Unternehmen will mittels hoher Liquidität flexibel bleiben, eine Kreditfinanzierung ist nicht oder nur zu sehr ungünstigen Konditionen möglich oder die Unternehmerin oder der Unternehmer will die Steuern auf Dividenden vermeiden.
Käufer gründen für die Übernahme häufig Finanzierungsholdings, damit auf den künftigen Dividendenausschüttungen kein Steuern bezahlt werden müssen und somit die Dividenden für Zinsen und Amortisationen zur Verfügung stehen. Mit dem Kauf durch die Finanzierungsholding findet steuerlich ein Wechsel vom Privat- ins Geschäftsvermögen statt.
Beim Verkauf wird in diesen Fällen beurteilt, ob nicht betriebsnotwendige Substanz besteht. Sehr häufig ist dies der Fall. In diesen Fällen gilt eine einfache Regel: Dividendenausschüttungen dürfen nur in der Höhe der künftig erarbeiteten Gewinne erfolgen. Darüber hinaus gehende Ausschüttungen reduzieren die übernommene Substanz und dies kann beim Verkäufer zu nachträglichen Einkommenssteuern führen.
Mitarbeiterbeteiligungen
Wird eine Unternehmen an einen Mitarbeiter verkauft, so gehen in der Regel Verhandlungen voraus, bei denen auch der Kaufpreis einen zentralen Bestandteil darstellt. Aus steuerlicher Sicht stellt sich die Frage, ob möglicherweise ein zu tiefer Kaufpreis ausgemacht wurde und die Differenz zum Marktwert Einkommen des Mitarbeiters darstellt.
Wie stellen die Steuerbehörden den Marktwert fest? Sie stellen auf die Steuerbewertung ab. Aus unserer Erfahrung kann diese mechanische Bewertung jedoch bedeutend vom Marktwert abweichen. Somit kann steuerlich Einkommen entstehen, das jeglicher ökonomischen Grundlagen entbehrt.
Unser Lösungsansatz
In der Praxis können sich weitere steuerliche Stolpersteine ergeben, z. B. beim Einbringen von Aktien in eine Finanzierungsholding (Transponierung).
Die gewählte Lösung und deren steuerliche Konsequenzen sind im Vorfeld mit den Steuerbehörden abzusprechen. In der Fachsprache nennt sich dies «Steuerlicher Vorbescheid» oder «Steuerruling». Diese schriftliche Anfrage muss gewissen formale Anforderungen entsprechen und wird von den Steuerbehörden verbindlich genehmigt.
Mit diesem Vorgehen lassen sich kostspielige Überraschungen in Form von unerwarteten Steuern vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne, auch bei Steuerfragen in der Nachfolge.
Denken Sie darüber nach, eine Nachfolge anzutreten und ein Unternehmen zu übernehmen? Dann melden Sie sich bei uns für ein erstes Gespräch zum persönlichen Kennenlernen.